Salaaaaaaamun Alekum wa rahmatullahi wa braktu und Herzlich Willkommen an alle Muslimas und Interessierte, die das Bedürfnis haben alle Gefühle freien Lauf zu lassen, ...egal welcher Art...auch die verrückten Gedanken sind herzlich willkommen, also haut auf die Tasten....

8. März 2010

Hadith der Woche

Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: `Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, verbot den Handel zwischen einem Seßhaften und einem Nomaden* und sagte: »Betreibt kein Scheingeschäft (Nadschasch) ** und keiner von euch darf den Kauf derselben Ware anstreben, die sein Bruder zu kaufen beabsichtigt noch um die Hand einer Frau werben, deren Verlobung mit seinem Bruder bevorsteht.*** Und die Frau darf nicht die Scheidung ihrer Schwester bewirken, um an ihrer Stelle zu sein.Es geht darum, daß ein gutgläubiger unerfahrener Nomade, gegenüber einem schlauen Stadtbewohner, vor Mißbrauch geschützt werden soll, zumal, daß eine eventuelle Reklamation wegen der Entfernung der Wohngegend des Nomaden fas unmöglich ist siehe Hadith Nr. 2163.
Ein Scheingeschäft wird meistens betrieben, um einen Übervorteil für den Verkäufer zu erzielen, aber auch dazu den Käufer zum Kauf zu bewegen oder einen Überpreis zu zahlen. ***Vgl. dazu Hadith Nr. 5122, 5142 und die Anmerkung dazu) [Sahih Al-Bucharyy Nr. 2140]

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