Salaaaaaaamun Alekum wa rahmatullahi wa braktu und Herzlich Willkommen an alle Muslimas und Interessierte, die das Bedürfnis haben alle Gefühle freien Lauf zu lassen, ...egal welcher Art...auch die verrückten Gedanken sind herzlich willkommen, also haut auf die Tasten....

25. Februar 2010

Karriere mit Schleier

Viele Kopftuchträgerinnen sind karriereorientierter und selbstbestimmter als westliche Frauen. Viele aufgeklärte Muslima sagen: Für uns ist die Emanzipation kein Thema.

 

Was die Menschlichkeit angeht, so behandelt der Islam Mann und Frau gleich. Der Islam würdigt nicht die Frau als Quelle der "Erbsünde" herab, die Adams (´alaihi salaam. Friede sei mit ihm) Verbannung aus Ğannah (dem Paradies) verursachte, wie andere religiöse Lehren es tun. Allah, der Allmächtige, sagt im Qur´an al-Karim (4:1):
(Oh ihr Menschen, fürchtet euren Herrn, Der euch erschaffen hat aus einem einzigen Wesen; und aus ihm erschuf Er seine Gattin, und aus beiden ließ Er viele Männer und Frauen entstehen.

Im Islam geht es darum, unter Berücksichtigung der Verschiedenheit der Geschlechter Gerechtigkeit zwischen beiden herzustellen. Daher hat Gott Mann und Frau bestimmte Rechte und Pflichten zugewiesen, die ihrer jeweiligen Natur gerecht werden. Wenn sie sich jedoch von ihrer Natur entfernen, kommt dies einer Gleichmachung nahe. Vor Gott sind beide gleich. Aber in ihrer Beziehung zueinander sind die jeweiligen Rechte des einzelnen unterschiedlich, wie ja auch Mann und Frau von Natur aus unterschiedlich sind. Grundsätzlich kann man sagen, daß sich die Rechte des einen aus den Pflichten des anderen ergeben und umgekehrt.  
Mann und Frau sind vor Gott einander ebenbürtig und gleichwertig. Im Koran wird an vielen Stellen betont, daß die Belohnung bzw. Bestrafung im Jenseits nicht vom Geschlecht abhängig ist.

So heißt es z.B. in Sure 3, Vers 195: "Seht, Ich lasse kein Werk der Wirkenden unter euch verlorengehen, sei es von Mann oder Frau; die einen von euch sind von den anderen." 
Auch gilt z.B. die Pflicht, Wissen zu erlangen, für beide Geschlechter gleichermaßen. Innerhalb der Ehe sind Frau und Mann bezüglich ihrer Rechte und Pflichten in den Bereichen gleichgestellt, in denen sie von Natur aus gleich sind, Unterschiede gibt es da, wo Verschiedenheiten vorhanden sind. Bei den religiösen Pflichten beispielsweise gibt es für die Frau einige Erleichterungen, die mit ihrer Natur zusammenhängen (s. Frage 4). Und auch bezüglich des Erbrechts wird auf die Pflicht des Mannes als Versorger der Familie Rücksicht genommen (s. Frage 15).  


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